Der bodengebundene zivile Rettungsdienst hat die Aufgabe, bei medizinischen Notfällen und Erkrankungen durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln schnell und sachgerecht zu helfen. Dabei unterscheidet man zwischen der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport.
Der Rettungsdienst in Deutschland ist per Gesetz an die einzelnen Bundesländer übergeben. Diese legen die Aufgabe per Gesetz weiter um auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Wer nun den Rettungsdienst durchführt entscheiden dann die Kommunen. Im Einzelnen können das sein:
- die Kommunen selbst mit eigenem Personal
- die Feuerwehr
- die Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD)
- private Rettungsdienstunternehmen
So ist in einigen Bundesländern vor allem die Feuerwehr am Rettungsdienst beteiligt, so z.B. Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern wie etwa Rheinland-Pfalz spielt die Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen keine größere Rolle und der Rettungsdienst wird von den Hilfsorganisationen durchgeführt.
Die privaten Rettungsdienstunternehmen führen in der Regel nur den qualifizierten Krankentransport durch, in der Notfallrettung sind sie kaum vertreten.
Bei den Hilfsorganisationen unterscheidet man den Arbeiter-Samariter-Bund, kurz ASB, das Deutsche Rote Kreuz, kurz DRK, die Johanniter-Unfall-Hilfe, kurz JUH und den Malteser Hilfsdienst, kurz MHD.
Je nach örtlichen Gegebenheiten gibt es auch noch eine Berg- und/oder Wasserwacht, die meist vom DRK (Berg- und Wasserwacht) oder ASB (Wasserwacht) besetzt wird.
Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle alarmiert und koordiniert, die ebenfalls von Feuerwehr und/oder einer Hilfsorganisation besetzt ist.
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>> Homepage des DRK
>> Homepage der JUH
>> Homepage des MHD
>> Homepage der Bergwacht
>> Homepage der Wasserwacht
>> Wikipedia-Portal: Rettungsdienst
Fahrzeuge
Im Rettungsdienst gibt es heutzutage nicht mehr nur den im Volksmund bekannten “Krankenwagen”. Das Fahrzeugangebot ist heute etwas differenzierter und wird dem Einsatzanlaß angepaßt.
Der Krankentransportwagen, kurz KTW, wird, wie der Name schon sagt, vor allem für Krankentransporte eingesetzt. Also wenn z. B. jemand ins Krankenhaus muß, es sich aber nicht um einen Notfall handelt, pflegebedürftige Personen zu Arztterminen transportiert werden müssen oder bei Entlassungen aus dem Krankenhaus.
Sofern kein höherwertiges Rettungsmittel verfügbar ist, kann der KTW auch zu einem Notfall gerufen werden.
Der Rettungswagen, kurz RTW, wird bei Notfällen eingesetzt oder generell, wenn das Leben eines Menschen gefährdet ist. Er ist wesentlich besser ausgestattet als der KTW. Sobald ein Notarzt zusteigt, wird aus dem RTW ein NAW (siehe unten).
Das Notarzteinsatzfahrzeug, kurz NEF, ist in der Regel ein “normaler” PKW, dessen einziger Zweck es ist, den Notarzt unabhängig von allen anderen Einsatzfahrzeugen im sogenannten Rendezvous-System zur Einsatzstelle zu bringen. Das Fahrzeug ist dabei mit einer umfassenden medizinisch-technischen Notfallausrüstung ausgestattet.
Der Notarztwagen, kurz NAW, entspricht einem RTW mit einem Notarzt. Diese sind in der Regel an einem Krankenhaus stationiert, damit der Notarzt ohne größere Zeitverzögerung zusteigen kann.
Der Intensivtransportwagen, kurz ITW, ist quasi eine rollende Intensivstation, die dazu dient, intensivpflichtige Patienten von Krankenhaus zu Krankenhaus zu verlegen. Zum Personal gehört dabei auch mindestens ein Arzt.
Personal
Der “normale” Mensch kennt heutzutage ja nur den “Sanitäter”. Dies wird leider durch die fehlerhafte Berichterstattung in den Medien auch immer wieder bestärkt.
In diesem Berufszweig hat sich jedoch in den letzten Jahren einiges getan, so daß man hier differenzieren muß:
Die Ausbildung des Rettungshelfers ist aufgrund der nicht geschützten Berufsbezeichnung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel werden sie jedoch nur im qualifizierten Krankentransport eingesetzt. In einigen Bundesländern dürfen sie jedoch auch auf RTW und NEF eingesetzt werden, im Falle des RTW jedoch nur als zweiter Mann neben einem Rettungsassistenten.
Der Rettungssanitäter hat eine Ausbildung von 520 Stunden, die sich in 4 Wochen Theorie, 4 Wochen Krankenhauspraktika, 4 Wochen Rettungswachenpraktikum und einen 40-stündigen Abschlußlehrgang unterteilt. Es ist jedoch kein anerkannter Ausbildungsberuf.
Rettungssanitäter können nahezu auf allen bodengebundenen Rettungsmitteln eingesetzt werden, bei RTW und NAW muß jedoch ein Rettungsassistent als “Transportführer” dabei sein.
Der Rettungsassistent ist der einzige gesetzlich geregelte und anerkannte Ausbildungsberuf in Deutschland. Die Ausbildung dauert je nach Anbieter zwischen 2 und 3 Jahren und gliedert sich in Theorie-Blöcke, diverse Klinik- und Rettungswachenpraktika sowie ein Jahrespraktikum auf einer Rettungswache.
Leider wird in den Medien meist nur vom “Sanitäter” gesprochen, sodaß aufgrund der Berichterstattung und der nicht ganz eindeutigen Berufsbezeichnung der Eindruck entsteht, der Rettungsassistent wäre dem Rettungssanitäter unterstellt. Richtig ist jedoch, daß der Rettungsassistent letztlich der Assistent des Notarztes ist bzw, sofern kein Notarzt verfügbar ist, der Hauptverantwortliche.
>> Wikipedia: Rettungsfachpersonal