Ein leidliches Thema, aber leider fällt einem auf Einsatzfahrten immer wieder auf, daß wohl viele Menschen nicht wissen, wie man sich verhält, wenn sich ein Fahrzeug mit sogenanntem Sondersignal, sprich Blaulicht und Martinshorn nähert, oder in dieser Situation einfach überfordert sind und dadurch falsch reagieren.
Grundsätzlich ist das Fahren mit Sondersignal (Martinshorn und Blaulicht) gesetzlich geregelt (§38 STVO) und bedeutet vor allem, daß für die Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsdienste) höchste Eile geboten ist. Andere Verkehrsteilnehmer sind in diesem Fall verpflichtet, umgehend freie Bahn zu schaffen!
Daher hier einige Tipps, wie man sich richtig verhält:
Grundsätzliches
Auch wenn der Adrenalinpegel sicherlich bei jedem steigt, wenn er das Martinshorn hört, sollte man doch versuchen, Ruhe zu bewahren. Man sollte möglichst eruieren, woher die Fahrzeuge mit Sondersignal kommen und wohin sie wollen. Besonders bei Feuerwehr und Rettungsdienst ist es oft so, daß sich nicht nur ein einziges Fahrzeug nähert, sondern zwei oder noch mehr. Dies sollte immer beim Schaffen einer Gasse beachtet werden.
Einspurige Fahrbahnen
Bei einspurigen Fahrbahnen fahren alle Verkehrsteilnehmer jeweils an den rechten Fahrbahnrand (Blinker benutzen!), verringern die Geschwindigkeit und lassen das Einsatzfahrzeug passieren und gegebenenfalls auch einscheren. Dies gilt auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen!
Ein Anhalten auf der Fahrbahn bei Gegenverkehr, vor Kurven oder Verkehrsinseln hilft niemandem, da das Einsatzfahrzeug in diesem Fall nicht passieren kann.
Mehrspurige Fahrbahnen
Bei zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur möglichst weit links, alle anderen Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts, sodaß immer eine Gasse rechts von der linken Spur entsteht.
Rote Ampel
Auch bei einer roten Ampel haben die Verkehrsteilnehmer auszuweichen. Sofern es der übrige Verkehr zuläßt, darf dafür auch die Haltelinie überfahren werden, um den nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren zu ermöglichen und eine Gasse für das Einsatzfahrzeug zu bilden.
Fußgänger und Radfahrer
Auch Fußgänger und Radfahrer haben bei nahenden Einsatzfahrzeugen auf ihre Vorrechte (zum Beispiel bei grünen Fußgängerampeln) zu verzichten und müssen das Einsatzfahrzeug passieren lassen.
Schwarze Schafe
Leider gibt es auch bei uns immer wieder schwarze Schafe, die den Einsatz des Sondersignals übertreiben und besonders innerorts mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, vor allem in Kreuzungsbereichen. Eigentlich sind wir auch auf Einsatzfahrten verpflichtet, jederzeit halten zu können, sprich im Kreuzungsbereich Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
ADAC-Faltblatt
Der ADAC hat zum Thema “Blaulicht und Martinshorn – was tun?” ein Faltblatt mit den wichtigsten Tipps herausgebracht. Man kann es auf der Webseite des ADAC herunterladen oder sicherlich auch beim ADAC beziehen.